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Nun ist es amtlich: das VOTIV-BABYKINO verstößt gegen das Jugendschutzgesetz.
VOTIV Kino Newsletter
Nach einer anonymen Anzeige wurde ein Verwaltungsstrafverfahren gegen das VOTIV KINO eingeleitet, das nach einem negativen Gutachten der MA 11 wahrscheinlich mit einem Strafbescheid enden wird.
Damit ist auf Ebene der geltenden Rechtslage eine legale Fortsetzung des Babykinos nicht mehr möglich.
Die Veranstaltung am Dienstag, 1. März 2005, um 11.00 Uhr muss daher entfallen.
Die Stellungnahmen des VOTIV KINOS und der MA 11 finden Sie unter: http://www.votivkino.at/f_1baby.htm
VOTIV KINO
Währinger Straße 12
1090 Wien
Tel 317 35 71
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updated: 28.02.2005 by a.c.t.i.o.n. - kooperative kulturelle vernetzung
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